OLG Brandenburg - Urteil vom 14.07.2020
3 U 38/19
Normen:
BGB § 2314 Abs. 1;
Fundstellen:
FamRZ 2021, 1760
ZEV 2020, 792
Vorinstanzen:
LG Neuruppin, vom 25.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 31 O 10/18

Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten

OLG Brandenburg, Urteil vom 14.07.2020 - Aktenzeichen 3 U 38/19

DRsp Nr. 2020/11419

Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten

1. Die vom Erben nach § 2314 BGB geschuldete Auskunft muss nicht eigenhändig unterschrieben werden. 2. Die Auskunft des Pflichtteilsberechtigten aus § 2314 Abs. 1 BGB berechtigt ihn nicht, die Herausgabe von Belegen für die in das Nachlassverzeichnis aufgenommenen Vermögensbestandteile zu verlangen.

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 25.01.2019, Az. 31 O 10/18, abgeändert:

Die Beklagte wird unter Abweisung der Klageanträge zu 1 bis 4 im Übrigen verurteilt, den Klägern zu 1 und 2 Auskunft zu erteilen über den Bestand des Nachlasses des am...2017 verstorbenen Erblassers H... Sch... durch Ergänzung des von ihm mit Schriftsatz seines Prozessbevollmächtigten vom 25.01.2018 erstellten Nachlassverzeichnisses in folgenden Punkten:

I.4 Landtechnik - Angabe des jeweiligen Herstellers, Fabrikats und genauen Baujahrs der aufgeführten Maschinen;

I.5 weitere bewegliche Sachen: Angabe des jeweiligen Herstellers, Fabrikats und - soweit bekannt - genauen Baujahres des Autoanhängers, Herrenrads, Damenrades, Kompressors und der fünf Pferdesättel;