Auf die Berufung des Beklagten wird das am 21.05.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Limburg - Az. 1 O 288/07- abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Anschlussberufung wird zurückgewiesen.
Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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