I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine evangelisch-lutherische Kirchengemeinde. Sie gehört der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Landeskirche an. Sie unterhielt einen Friedhof und schloss mit Auftraggebern Verträge über Grabpflegeleistungen auf 25 Jahre. Danach nahm sie die für das jeweilige Grab vereinbarte Frühjahrs- und Sommerbepflanzung vor, pflegte die Bepflanzung, ergänzte sie durch Blumen und Gestecke, schnitt Hecken und deckte die Grabbepflanzung über die Winterzeit ab.
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