I.
Am 13.2.1982 verstarb in der verheiratete Mechanikermeister (Erblasser). Er hinterließ seine Ehefrau, die Beteiligte zu 1, sowie seine beiden Söhne (Beteiligter zu 3) und. Der Wert des Reinnachlasses beträgt nach den Feststellungen des Bezirksrevisors bei dem Landgericht Traunstein 478.239 DM.
Die Ehegatten hatten sich in einem Ehe- und Erbvertrag des Notars in vom 19.6.1958 (Urkunden-Rolle Nr.) gegenseitig "zum alleinigen und ausschließlichen Erben" eingesetzt. Der Vertrag enthält ferner eine Regelung über die Auszahlung des "Vater- oder Mutterguts" an die damals schon geborenen Söhne und sowie folgende Vereinbarung (C V des Vertrages):
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