OLG Köln - Urteil vom 25.10.1995
1 U 47/95
Normen:
BGB §§ 748, 812, 2039 ; ZPO § 256 ;

Unzulässige weitere Teilauseinandersetzung nach Zwangsversteigerung eines zum Nachlaß gehörenden Grundstücks

OLG Köln, Urteil vom 25.10.1995 - Aktenzeichen 1 U 47/95

DRsp Nr. 1996/28912

Unzulässige weitere Teilauseinandersetzung nach Zwangsversteigerung eines zum Nachlaß gehörenden Grundstücks

1. Einen bereicherungsrechtlichen Zahlungsanspruch eines Miterben gegen einen anderen Miterben, weil dieser bei einer vorangegangenen Teilauseinandersetzung mehr erhalten hat, als ihm nach der Teilungsquote zusteht, steht vor Abschluß der Auseinandersetzung das Verbot der Teilauseinandersetzung entgegen (hier: unrichtige Verteilung des Erlöses aus Zwangsversteigerung eines zum Nachlaß gehörenden Grundstücks).2. Der Miterbe kann aber stattdessen die Feststellung verlangen, daß ihm aus dem Erlös der Zwangsversteigerung noch ein weiterer Betrag zusteht.3. Einen Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für ein zum Nachlaß gehörendes Grundstück kann ein Miterbe unabhängig von der Gesamtauseinandersetzung des Nachlassers geltend machen.

Normenkette:

BGB §§ 748, 812, 2039 ; ZPO § 256 ;

Gründe:

Die form- und fristgerecht eingelegte Berufung der Klägerin ist zulässig und hat auch in der Sache zum Teil Erfolg.