Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 25. September 2015 wird auf Kosten der Beteiligten zu 3 und 4 zurückgewiesen.
Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf bis 6.000 € festgesetzt.
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