I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) betreiben seit Januar 1991 eine Zahnarztpraxis in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Nach dem Gesellschaftsvertrag waren der Kläger zu 70 % und die Klägerin (die Tochter des Klägers) zu 30 % an der GbR beteiligt.
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