I. Der Antragsteller legte am 5. Januar 1990 die zweite juristische Staatsprüfung ab und trat am 15. Januar 1990 eine Anstellung bei der B.-Bank AG zunächst in S. und ab August 1994 in F. an. Seit Juli 2002 ist er bei der B. bank AG W. im Bereich Private Banking als Fachbetreuer mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Erbschafts- und Stiftungsmanagement und einer Fachausbildung zum "Certified Estate Planner" beschäftigt.
Der Antragsteller beantragte bei der Antragsgegnerin mit Schreiben vom 20. Oktober 2003 die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und als Rechtsanwalt bei dem Amtsgericht und dem Landgericht W.. Die Antragsgegnerin wies den Antrag mit Bescheid vom 9. Juni 2004 zurück. Der Anwaltsgerichtshof hat den Bescheid der Antragsgegnerin aufgehoben und die Antragsgegnerin verpflichtet, den Antragsteller zur Rechtsanwaltschaft und als Rechtsanwalt beim Landgericht und Amtsgericht W. zuzulassen. Gegen diese Entscheidung wendet sich die Antragsgegnerin mit ihrer sofortigen Beschwerde. Die Beteiligten haben im Beschwerdeverfahren auf mündliche Verhandlung verzichtet.
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