Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen Ziffer 2) bis 4) des Beschlusses des Oberlandesgerichts Celle vom 21. Januar 2011 -
Die Wirksamkeit des Beschlusses des Oberlandesgerichts Celle vom 21. Januar 2011 bezüglich der Anordnung in Ziffer 1) und des Beschlusses des Oberlandesgerichts Celle vom 25. Januar 2011 - jeweils
Das Land Niedersachsen hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu erstatten.
I.
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die vorläufige Rückführung seines Sohnes in eine Pflegestelle.
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