Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
I.
Der am 10. März 2010 verstorbene Ehemann der Beteiligten ist als Eigentümer des eingangs bezeichneten Grundbesitzes eingetragen.
Sie hatte mit ihrem Ehemann am 04. Dezember 1998 zu UR-Nr. 389/1998 des Notars N. in Duisburg - Meiderich ein gemeinschaftliches notarielles Testament errichtet, in dem sich die Eheleute wechselseitig zu Alleinerben einsetzten und als Nacherben ihren Sohn Nils, geboren am 22. April 1978, beriefen.
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