Verfahren des Grundbuchamts bei Unrichtigkeit des Grundbuchs auf Grund Versterbens des Grundstückseigentümers
OLG Hamm, Beschluss vom 07.08.2014 - Aktenzeichen 15 W 79/14
DRsp Nr. 2014/18011
Verfahren des Grundbuchamts bei Unrichtigkeit des Grundbuchs auf Grund Versterbens des Grundstückseigentümers
Ist das Grundbuch durch den Tod des eingetragenen Eigentümers unrichtig geworden, dürfen Maßnahmen des Berichtigungszwangs nur gegen den jetzigen Eigentümer getroffen werden. Im Berichtigungszwangsverfahren nach § 82GBO muss von Amts wegen somit ermittelt werden, das die Rechtsnachfolge zur Überzeugung des Grundbuchamtes versteht, wobei das Grundbuchamt auch in diesem Stadium des Verfahrens bereits nach § 82a S. 2 GBO verfahren kann.