I. Auf die weitere Beschwerde werden der Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 21. Februar 2011 und der Beschluss des Amtsgerichts Erlangen - Nachlassgericht - vom 30. Juni 2009 aufgehoben.
II. Das Nachlassgericht wird angewiesen, das Verfahren zur Feststellung des gesetzlichen Erbrechts des Staates durchzuführen.
III. Der Geschäftswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird auf 8.885,47 € festgesetzt.
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