FG Düsseldorf vom 07.06.2001
11 K 854/99 BG
Fundstellen:
EFG 2001, 1180

Verfassungsmäßigkeit der Rückwirkung der Bedarfsbewertung

FG Düsseldorf, vom 07.06.2001 - Aktenzeichen 11 K 854/99 BG

DRsp Nr. 2002/2378

Verfassungsmäßigkeit der Rückwirkung der Bedarfsbewertung

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass § 152 BewG die Anwendung der Regelungen des BewG i.d.F. des JStG 1997 zur sog. Bedarfsbewertung (§ 138 ff BewG) auf vor dem In-Kraft-Treten des Gesetzes verwirklichte Tatbestände anordnet.

Für die Praxis:

Ausgehend vom Beschluss des BVerfG vom 22.6.1995 (BStBl. II, 671) kam das FG zu dem Ergebnis, dass es sich nicht um eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung eines Steuergesetzes handelt, sondern um eine vom Verfassungsgericht selbst angeordnete Rückwirkung eines Steuergesetzes.

Fundstellen
EFG 2001, 1180