FG München - Urteil vom 25.06.2003
4 K 5390/00
Normen:
BewG § 152 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 1521

Verfassungsmäßigkeit der Rückwirkung des § 152 BewG

FG München, Urteil vom 25.06.2003 - Aktenzeichen 4 K 5390/00

DRsp Nr. 2003/11747

Verfassungsmäßigkeit der Rückwirkung des § 152 BewG

§ 152 BewG verstößt nicht gegen das Rückwirkungsverbot

Normenkette:

BewG § 152 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob § 152 des Bewertungsgesetzes (BewG) wegen Verstoßes gegen des Rückwirkungsverbot verfassungskonform ist.

Der Kläger ist alleiniger Erbe nach Frau A. (verstorben am 31.01.1996), die Miteigentümerin des bebauten Grundstücks ... zu 3/4 war. Im Grundbuch ist dieser Grundbesitz mit 2.119 m2 vorgetragen. Bei dem 1925 errichteten Gebäude handelt es sich um ein Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen.