Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden vom 12. April 2017 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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