OLG Düsseldorf - Urteil vom 28.04.1995
7 U 166/94
Normen:
BGB § 2221 ;
Fundstellen:
ErbPrax 1996, 81
OLGReport-Düsseldorf 1995, 289

Vergütung des Testamentsvollstreckers

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.04.1995 - Aktenzeichen 7 U 166/94

DRsp Nr. 1996/20051

Vergütung des Testamentsvollstreckers

Die Richtlinien des Rheinpreußischen Notarvereins sind nach wie vor eine geeignete Grundlage für die Berechnung der Vergütung des Testamentsvollstreckers. Sie sind allerdings nur als Anhalt für den Normalfall heranzuziehen. Ist die Leistung des Testamentsvollstreckers im Verhältnis zum Regelfall als wesentlich geringfügiger anzusehen, kann im Einzelfall auch eine Vergütung in Höhe von 0,5 % des Nachlaßwertes gerechtfertigt sein.

Normenkette:

BGB § 2221 ;
Fundstellen
ErbPrax 1996, 81
OLGReport-Düsseldorf 1995, 289