OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.04.1995 - Aktenzeichen 7 U 166/94
DRsp Nr. 1996/20051
Vergütung des Testamentsvollstreckers
Die Richtlinien des Rheinpreußischen Notarvereins sind nach wie vor eine geeignete Grundlage für die Berechnung der Vergütung des Testamentsvollstreckers. Sie sind allerdings nur als Anhalt für den Normalfall heranzuziehen. Ist die Leistung des Testamentsvollstreckers im Verhältnis zum Regelfall als wesentlich geringfügiger anzusehen, kann im Einzelfall auch eine Vergütung in Höhe von 0,5 % des Nachlaßwertes gerechtfertigt sein.