Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Festsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek vom 9.4.2019 geändert. Dem Beteiligten zu 1) wird für seine Tätigkeit eine Vergütung aus dem Nachlass des Erblassers in Höhe von 2.058,65 € sowie eine weitere Vergütung aus der Staatskasse in Höhe von 435,34 festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
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