I. Sachverhalt und Streitstand
Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute und wurden für die Streitjahre 1988 und 1989 zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Der Kläger ist Gastwirt. Mit Vertrag vom 20. Dezember 1987 übernahm er mit Wirkung vom 1. Januar 1988 von seinen Eltern eine Gaststätte mit allen Aktiva und Passiva mit Ausnahme des betrieblich genutzten PKW. Die Gaststätte wurde in gepachteten Räumen betrieben. Der Pachtvertrag war bis zum 31. Dezember 1995 geschlossen und verlängerte sich jeweils um 3 Jahre, wenn er nicht gekündigt wurde.
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