I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 und 3 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München vom 7. Dezember 2010 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten zu 2 und 3 haben dem Beteiligten zu 1 die im Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten zu erstatten.
III. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 70.000 € festgesetzt.
I. Der verwitwete, kinderlose Erblasser ist im August 2010 im Alter von 85 Jahren verstorben. Seine Ehefrau ist 1988 vorverstorben. Der Beteiligte zu 1 (geboren 1927) ist der Bruder des Erblassers. Ein weiterer Bruder (geboren 1915) ist Anfang 2008 vorverstorben; die Beteiligten zu 2 und 3 sind seine Söhne. Von seinen beiden Schwestern ist eine kinderlos vorverstorben, die andere unter Hinterlassung eines Sohnes.
Der Nachlass besteht im Wesentlichen aus Bankguthaben in Höhe von rund 140.000 €. Das 425 m² große Hausgrundstück in München hat der Erblasser Mitte 1999 dem Beteiligten zu 2 und dessen Ehefrau überlassen.
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