ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2 § 7 Abs. 1 Nr. 1 § 10 Abs. 1 S. 1 § 25 Abs. 1 ; AO (1977) § 163 ;
Fundstellen:
BB 2004, 1320
BFH/NV 2004, 726
BFHE 204, 311
DB 2004, 1974
DStR 2004, 722
GmbHR 2004, 822
NZG 2004, 583
ZEV 2004, 211
ZNotP 2004, 272
Vorinstanzen:
FG Nürnberg, vom 09.11.2000 - Vorinstanzaktenzeichen IV 84/2000
Verzicht auf Vorbehaltsnießbrauch als steuerpflichtige Schenkung
BFH, Urteil vom 17.03.2004 - Aktenzeichen II R 3/01
DRsp Nr. 2004/5545
Verzicht auf Vorbehaltsnießbrauch als steuerpflichtige Schenkung
»1. Der vorzeitige unentgeltliche Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht erfüllt als Rechtsverzicht den Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1ErbStG. § 25 Abs. 1ErbStG steht der Tatbestandsmäßigkeit nicht entgegen.2. Eine Doppelerfassung des Nießbrauchsrechts --sowohl bei der Nichtberücksichtigung als Abzugsposten nach § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG als auch beim späteren Verzicht des Berechtigten-- ist bei der Besteuerung des Nießbrauchsverzichts durch den Abzug des bei der Besteuerung des nießbrauchsbelasteten Gegenstandes tatsächlich unberücksichtigt gebliebenen (Steuer-)Werts des Nutzungsrechts von der Bemessungsgrundlage (Steuerwert) für den Rechtsverzicht zu beseitigen.«
Normenkette:
ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2 § 7 Abs. 1 Nr. 1 § 10 Abs. 1 S. 1 § 25 Abs. 1 ; AO (1977) § 163 ;
Gründe:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.