FG Baden-Württemberg - Urteil vom 18.07.2000
13 K 181/96
Normen:
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 ; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 2 ; ErbStG § 10 ; ErbStG § 12 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 1343

Voneinander getrennte Schenkung jeweils eines Grundstücks an zwei Brüder gegen Erbringung einer Ausgleichszahlung in gleicher Höhe an den jeweils anderen Bruder

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.07.2000 - Aktenzeichen 13 K 181/96

DRsp Nr. 2001/1283

Voneinander getrennte Schenkung jeweils eines Grundstücks an zwei Brüder gegen Erbringung einer Ausgleichszahlung in gleicher Höhe an den jeweils anderen Bruder

1. Erhalten zwei Geschwister von ihrer Tante durch getrennt voneinander abgeschlossene Vermögensübergabeverträge, die sich nicht aufeinander beziehen, das Alleineigentum an jeweils einem Grundstück gegen Erbringung einer sich betragsmäßig entsprechenden Ausgleichszahlung an den jeweils anderen Bruder übertragen, liegen zwei gemischte Schenkungen und zwei Geldschenkungen vor. 2. Die Anordnung eines Gleichstellungsgeldes in einem Vermögensübergabevertrag beinhaltet einen Vertrag zugunsten Dritter -des Empfängers der Gleichstellungszahlung- i.S. der §§ 328 ff. BGB und unterliegt bei dem Dritten als Schenkung unter Lebenden vom Vermögensübergeber gem. § 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG der Schenkungsteuer.

Normenkette:

ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 ; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 2 ; ErbStG § 10 ; ErbStG § 12 ;

Tatbestand: