Auf die Beschwerde der Grundstückseigentümerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Erlangen vom 26.07.2017, Az. HB-3598-33, aufgehoben.
2.Das Amtsgericht - Grundbuchamt - Erlangen wird angewiesen, die mit Schreiben vom 14.07.2017, eingegangen am 18.07.2017, beantragte Berichtigung des Grundbuchs vorzunehmen.
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