Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Flensburg vom 28. Februar 2012 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt bis zu 65.000 €.
I. Die Antragstellerin hat mit einer am 11. Juli 2011 bei dem Landgericht eingegangenen Klage zunächst die Fa. M.-Immobilien oHG auf Rückübertragung eines mit dem sog. "R.-Haus" bebauten Grundstücks in N./F. in Anspruch genommen (
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