OLG Düsseldorf - Beschluss vom 20.04.2023
3 Wx 157/22
Normen:
BGB § 2227, 2197 Abs. 2;
Vorinstanzen:
AG Düsseldorf, vom 17.05.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 90Vl 701/09

Voraussetzungen der Entlassung des Testamentsvollstreckers aus wichtigem GrundEntlassung wegen Mitwirkung an nachteiligen Vermögensverschiebungen zulasten der Erben ohne Wissen des gerichtlich bestellten Nachlasspflegers

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.04.2023 - Aktenzeichen 3 Wx 157/22

DRsp Nr. 2023/16708

Voraussetzungen der Entlassung des Testamentsvollstreckers aus wichtigem Grund Entlassung wegen Mitwirkung an nachteiligen Vermögensverschiebungen zulasten der Erben ohne Wissen des gerichtlich bestellten Nachlasspflegers

1. Ob ein wichtiger Grund in Sinne von § 2227 BGB vorliegt, beurteilt sich nach den jeweiligen Umständen des konkreten Einzelfalles. Dabei ist bereits bei der Prüfung eines wichtigen Grundes zwischen dem Interesse an der Beibehaltung im Amt und dem entgegengesetzten Interesse an der Entlassung des Testamentsvollstreckers abzuwägen mit der Folge, dass im Ergebnis nur Gründe eine Entlassung aus dem Amt des Testamentsvollstreckers rechtfertigen, die ein solches Gewicht besitzen, dass sie sich gegenüber den für eine Fortführung des Amtes sprechenden Gründen durchsetzen.