OLG Köln - Beschluss vom 12.05.2023
2 Wx 65/23
Normen:
BGB § 2368;
Vorinstanzen:
AG Köln, vom 09.03.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 35 VI 432/22

Voraussetzungen der Erteilung einer Amtsannahmebestätigung für den Testamentsvollstrecker

OLG Köln, Beschluss vom 12.05.2023 - Aktenzeichen 2 Wx 65/23

DRsp Nr. 2023/14722

Voraussetzungen der Erteilung einer Amtsannahmebestätigung für den Testamentsvollstrecker

Eine Amtsannahmebestätigung für einen Testamentsvollstrecker gibt lediglich Zeugnis über den tatsächlichen Vorgang der Annahmeerklärung gegenüber dem Nachlassgericht und ist dem Testamentsvollstrecker unabhängig davon zu erteilen, ob nach Auffassung des Nachlassgerichts die Testamentsvollstreckung bereits eingreift.

Tenor

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 3. vom 17.03.2023 wird der Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts Köln vom 09.03.2023 - 35 VI 432/22, versehentlich mit 35 IV 250/22 bezeichnet - aufgehoben.

Das Amtsgericht wird angewiesen, dem Beteiligten zu 3. zu bescheinigen, dass er das Amt des Nacherbentestamentsvollstreckers durch schriftliche Erklärung vom 14.07.2022 angenommen hat.

Normenkette:

BGB § 2368;

Gründe

1. Der Erblasser setzte in seinem Testament vom 11.03.2022 seine Ehefrau zur Vorerbin sowie sein noch ungeborenes Kind zum Nacherben ein, ordnete ein Geldvermächtnis zu Gunsten des Kindes an und führte u.a. aus: