Das Rechtsmittel wird auf Kosten der Beteiligten zu 2 zurückgewiesen.
Wert des Beschwerdegegenstandes: 110.000,- Euro.
I. Der Beteiligte zu 1 ist der Sohn, die Beteiligte zu 2 die adoptierte Tochter des am 05. Mai 2005 verstorbenen Erblassers.
Der Erblasser war bis zu seinem Tode verheiratet mit A. D., geborene Metz, die am 14./15. Oktober 2010 verstorben ist.
Die Eheleute D. hatten am 07. Mai 1996 zu Urkundenrolle Nr. 407/1996 des Notars U. B. in Oberhausen ein gemeinschaftliches Testament errichtet. Das nach dem Tode des Erblassers am 31. Mai 2005 eröffnete Testament enthielt u. A. folgende Bestimmungen:
"..., setzen wir, .. uns nunmehr wechselseitig zu alleinigen Erben ein.
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