Die Beteiligten zu 1 sind in Gütergemeinschaft als Eigentümer der Grundstücke Flst. 19 und 20 im Grundbuch eingetragen. Sie übertrugen mit notarieller "Übergabe" vom 18.12.1995 ihren Töchtern, den Beteiligten zu 2 und 3, je einen 4/10 Miteigentumsanteil an diesen Grundstücken. In Nr. 6. 1 der notariellen Urkunde heißt es u. a.:
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