1. Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 07.10.2022, Az.
2. Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Beschwerdewert: 5.000 €
I.
Die Beschwerdeführerin ist die Tochter des Erblassers und seiner vorverstorbenen Ehefrau. Der Antragsteller und die Beteiligte zu 2 sind die Kinder der Beschwerdeführerin, also die Enkel des Erblassers. Die Beteiligte zu 3 ist eine weitere Enkelin des Erblassers.
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