Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 14.02.2023 gegen den am 06.02.2023 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts - W., N02 VI N03/22, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beteiligte zu 1) zu tragen.
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