Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück vom 23. September 2008 geändert.
Die Schadensersatzklage ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte dem Kläger den weiteren Schaden ersetzen muss, der dadurch entstanden ist, dass er für den schon durchgeführten Pflichtteilsprozess auf Pflichtteilszahlung nach ..., der Mutter des Klägers, beim Landgericht Krefeld zum Az. 5 O 289/03, ..., und letztlich beim Landwirtschaftsgericht Bad Iburg zum Az. 12 Lw 15/07, noch weitere Kosten zahlen muss.
Zur Entscheidung über die Höhe wird der Rechtsstreit auf Antrag des Klägers an das Landgericht zurückverwiesen, das auch über die Kosten des Berufungsverfahrens zu entscheiden hat.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|