Laut Erbschein vom 25. Juni 1998 ist der Kläger Alleinerbe der am 22. September 1997 verstorbenen E T Der Kläger begehrt von der Beklagten die Berichtigung des Grundbuches betreffend das früher Frau T gehörende Hausgrundstück A in H, Dieses hat die Beklagte als Testamentsvollstreckerin nach dem Tod der Frau T in Erfüllung eines Vermächtnisses vom 24. April 1995 auf sich selbst übertragen.
Die 1908 geborene E T war mit dem Lehrer W T verheiratet. Dieser war Eigentümer zweier Häuser. Am 28. Januar 1968 schlossen die Eheleute einen handschriftlichen Ehe- und Erbvertrag, in dem es heißt:
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