Die Beschwerde der Beteiligten zu 3) vom 06.03.2020 gegen den am 18.02.2020 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts Königswinter -
Die Beteiligte zu 3) hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
1.
Die am xx.xx.2019 verstorbene Erblasserin war verwitwet. Ihr Ehemann A B ist am 23.07.2008 vorverstorben. Die Beteiligten zu 2) und 4) sind die Enkelinnen der Erblasserin. Der Beteiligte zu 1) ist der Urenkel der Erblasserin und der Sohn der Beteiligten zu 4). Die Beteiligte zu 3) stand in keinem Verwandtschaftsverhältnis zu der Erblasserin. Sie war vielmehr bis Mitte 2017 in deren Haushalt tätig.
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