Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bochum (
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist ebenso wie das angefochtene Urteil vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt vorbehalten, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird zugelassen.
I.
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