Widerruf von Ausgleichszahlungen an den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wegen groben Undanks
OLG Hamm, Urteil vom 02.05.2000 - Aktenzeichen 29 U 11/99
DRsp Nr. 2005/3915
Widerruf von Ausgleichszahlungen an den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wegen groben Undanks
Leistet der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Ausgleichszahlungen aus Anlass der Geburt eines Kindes an die Partnerin, so handelt es sich nicht um unentgeltliche Zuwendungen i.S. von § 516BGB, die gem. § 530BGB widerrufen werden können.