1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 5.12.2008 - 27O 47/08 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
a) Es wird festgestellt, dass das Depotvermögen bei der UBS AG mit dem Sitz in Basel/Schweiz (Kunden-Nr. ; ) zum Nachlass der verstorbenen Frau K., geb. in R. ( ), verstorben am , gehört.
b) Die Widerklage der Beklagten wird - soweit sie nicht übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist - abgewiesen.
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