Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 4 gegen den Beschluss des 3. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 2. August 2018 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert für die Rechtsbeschwerde wird auf 600.000 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten um die Erbfolge nach der am 26. April 2017 verstorbenen Frau Tania W . (im Folgenden: Erblasserin).
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