OLG Karlsruhe - Beschluss vom 28.07.2009
11 Wx 94/07
Normen:
BGB § 2227; ZPO § 1066;
Fundstellen:
NJW 2010, 688
Vorinstanzen:
LG Heidelberg, vom 14.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 T 103/06

Wirksamkeit einer Schiedsklausel in einem Testament; Zuständigkeit für Streitigkeiten über die Entlassung des Testamentsvollstreckers aufgrund einer letztwilligen Verfügung

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.07.2009 - Aktenzeichen 11 Wx 94/07

DRsp Nr. 2010/8784

Wirksamkeit einer Schiedsklausel in einem Testament; Zuständigkeit für Streitigkeiten über die Entlassung des Testamentsvollstreckers aufgrund einer letztwilligen Verfügung

1. Eine Schiedsklausel in einem Testament, wonach sich die Erben und Vermächtnisnehmer sowie der Testamentsvollstrecker bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erbfall einem Schiedsgericht zu unterwerfen haben, ist wirksam. 2. Streitigkeiten über die Entlassung des Testamentsvollstreckers, die auf einer letztwilligen Verfügung gemäß § 1066 ZPO, und nicht auf einer zwischen dem Testamentsvollstrecker und den Erben und sonstigen Beteiligten vereinbarten Schiedsklausel beruhen, können allerdings nicht dem Schiedsgericht zugewiesen werden (Anschluss RG, 23. Juni 1931, VII 237/30, RGZ 133, 128).

1. Auf die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten Ziffer 1 wird der Beschluss des Landgerichts Heidelberg vom 14. Juni 2007 - 6 T 103/06 I - aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten und Auslagen im Verfahren der weiteren Beschwerde - an das Landgericht Heidelberg zurückgegeben.

2. Der Geschäftswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird auf 3.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 2227; ZPO § 1066;

Gründe: