Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 29. September 2015 wird zurückgewiesen.
2.Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 10.000 € festgesetzt.
I.
Im Grundbuch ist Lina Irene Anna P. als Eigentümerin zu 1/16 eines Grundstücks eingetragen. Sie war verheiratet mit Dr. Siegfried Friedrich Karl P., der am 17.4.1988 verstorben ist. Im eigenhändigen gemeinschaftlichen Testament der Eheleute P. vom 15.9.1987 setzten sich diese gegenseitig zum alleinigen ausschließlichen Erben ein. Dort heißt es weiter:
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