Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 6. Oktober 2016 wird der Beschluss des Nachlassgerichts Düsseldorf vom 1. September 2016 geändert. Der Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 1) vom 26. Februar 2016 wird zurückgewiesen.
I.
Der Beteiligte zu 1) war der Lebensgefährte der Erblasserin, lebte aber in seiner eigenen Wohnung in Essen.
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