Wirksamkeit nicht unterschriebener testamentarischer Anordnungen
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 13.02.1995 - Aktenzeichen 20 W 394/94
DRsp Nr. 1996/20115
Wirksamkeit nicht unterschriebener testamentarischer Anordnungen
Zusätze, die unter der Unterschrift eines privatschriftlichen Testaments gesetzt und ihrerseits nicht unterschrieben sind, sind nur dann wirksam, wenn der über der Unterschrift befindliche Teil des Testaments unvollständig ist.