I.
Der Erblasser ist zwischen dem 28.11.2002 und dem 1.12.2002 im Alter von 51 Jahren verstorben. Er war unverheiratet und hatte keine Abkömmlinge. Eine von dem Erblasser getroffene Verfügung von Todes wegen liegt nicht vor.
Aus der Ehe der vorverstorbenen Eltern des Erblassers ist neben dem Erblasser als weiterer Abkömmling der Beteiligte zu 1 hervorgegangen. Der Vater des Erblassers hatte außer dem Beteiligten zu 1 und dem Erblasser noch einen weiteren Abkömmling, den außerhalb der Ehe am 14.1.1950 geborenen Beteiligten zu 2. Mit notariellem Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag vom 26.9.1980 hat der Beteiligte zu 2 gegenüber seinem Vater auf sein gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht verzichtet.
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