FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 25.06.2001
5 K 1876/99
Normen:
EigZulG § 2 Abs. 2 ; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
ZEV 2002, 252

Wirtschaftliches Eigentum bei dinglichem Wohnrecht?

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.06.2001 - Aktenzeichen 5 K 1876/99

DRsp Nr. 2001/15665

Wirtschaftliches Eigentum bei dinglichem Wohnrecht?

Durch ein dingliches oder lediglich schuldrechtlich begründetes Nutzungsrecht an einer Wohnung (hier: Wohnrecht) wird ein wirtschaftliches Eigentum ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht vermittelt.

Normenkette:

EigZulG § 2 Abs. 2 ; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Gewährung einer Eigenheimzulage für die Erweiterung einer Wohnung anknüpfend an die Frage, ob zivilrechtliches oder wirtschaftliches Eigentum der Klägerin vorliegt.