Die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 04.12.2013 gegen den Beschluss der 11. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Mönchengladbach vom 27.11.2013 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 06.12.2013 wird zurückgewiesen.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|