OLG Düsseldorf - Beschluss vom 13.03.2014
I-12 W 42/13
Normen:
ZPO § 114 S. 1;
Fundstellen:
MDR 2014, 1172
Vorinstanzen:
LG Mönchengladbach, vom 27.11.2013

Zeitliche Grenzen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2014 - Aktenzeichen I-12 W 42/13

DRsp Nr. 2014/7829

Zeitliche Grenzen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe

Nach Verkündung des erstinstanzlichen Urteils ist für einen (neuerlichen) Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die erste Instanz kein Raum.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 04.12.2013 gegen den Beschluss der 11. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Mönchengladbach vom 27.11.2013 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 06.12.2013 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

ZPO § 114 S. 1;

Gründe

I.