Streitig ist, wann die Erbschaftsteuer für einen Erwerb von Todes wegen entstanden ist.
Am 19. August 1988 verstarb A (im Folgenden Erblasserin genannt). Laut Erbschein des Amtsgerichts - Nachlassgericht - vom 06.12.1988 ist sie aufgrund privatschriftlichen Testaments vom 15.10.1987 von B, ihrem Lebensgefährten und Rechtsvorgänger des Klägers, allein beerbt worden. In ihrem Testament hatte die Erblasserin u. a. verfügt, dass C das Hausgrundstück 1, Gemarkung (im Folgenden 1), als "Alleinerbe" erhalten soll, verbunden mit der Anordnung, dass er das Haus verkaufen und 1/5 u. a. an B sofort auszahlen muss. Wegen des weiteren Inhalts und genauen Wortlauts wird auf das Testament vom 15.10.1987 verwiesen.
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