I. Die Stadt schloss am 4. Dezember 1996 mit der Stadtwerke GmbH (GmbH), die später auf die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) verschmolzen wurde, einen Ausgliederungs- und Übernahmevertrag, mit dem sie das zu ihrem Bäderbetrieb gehörende Vermögen gegen Gewährung eines Geschäftsanteils im Nennwert von 6 364 500 DM auf die GmbH übertrug. Zu dem übertragenen Vermögen gehörte Grundbesitz. Der Ausgliederung hatten die Stadtverordnetenversammlung im Juli/November und die Gesellschafterversammlung der GmbH am 4. Dezember 1996 zugestimmt. Die Eintragung ins Handelsregister des Sitzes der GmbH erfolgte im Juni 1997.
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