FG Rheinland-Pfalz - Gerichtsbescheid vom 25.07.2003
4 K 1975/01
Normen:
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 ; ErbStG § 10 Abs. 9 ;
Fundstellen:
ZEV 2004, 129

Zinsloses Darlehen als freigebige Zuwendung oder Gegenleistung für Gebäudeerrichtung?

FG Rheinland-Pfalz, Gerichtsbescheid vom 25.07.2003 - Aktenzeichen 4 K 1975/01

DRsp Nr. 2003/12451

Zinsloses Darlehen als freigebige Zuwendung oder Gegenleistung für Gebäudeerrichtung?

Die Gewährung eines zinslosen Darlehens zum Zwecke der Errichtung von Gebäuden auf eigenen Grundstücken des Darlehensnehmers ist in Höhe des Zinsvorteils eine freigebige Zuwendung. Eine Gegenleistung im schenkung-steuerlichen Sinne ist nicht in der Errichtung von Gebäuden auf eigenen Grundstücken entsprechend den Wünschen des Darlehensgebers zu sehen, da dadurch nicht das Vermögen des Zuwendenden, sondern nur das Vermögen des Leistenden erhöht wird.

Normenkette:

ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 ; ErbStG § 10 Abs. 9 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Gewährung eines zinslosen Darlehens als freigebige Zuwendung oder als Gegenleistung für eine Gebäudeerrichtung zu behandeln ist.