BFH - Urteil vom 29.06.2005
II R 52/03
Normen:
ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2 § 7 Abs. 1 Nr. 1 § 10 Abs. 1 S. 1 ; BewG § 13 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BB 2005, 2281
BFH/NV 2005, 2123
BFHE 210, 459
BStBl II 2005, 800
DB 2005, 2280
DStR 2005, 1729
NJW 2006, 398
ZEV 2005, 492
ZfIR 2005, 898
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 24.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 205/01

Zinsloses Darlehen zur Anschaffung eines Grundstücks als mittelbare Grundstücksschenkung

BFH, Urteil vom 29.06.2005 - Aktenzeichen II R 52/03

DRsp Nr. 2005/17260

Zinsloses Darlehen zur Anschaffung eines Grundstücks als mittelbare Grundstücksschenkung

»Bei einem zinslosen Darlehen ist Gegenstand der Zuwendung die unentgeltliche Gewährung des Rechts, das als Darlehen überlassene Kapital zu nutzen. Soll das Darlehen nach dem Willen des Darlehensgebers der Finanzierung eines Grundstückskaufs dienen, scheidet im Hinblick auf den eingeräumten Nutzungsvorteil eine mittelbare Grundstücksschenkung aus, weil dem Darlehensnehmer die Vorteile hieraus regelmäßig erst nach der Zahlung der Kaufpreise zufließen und diese deshalb nicht mehr mittelbarer Teil des bereits abgeschlossenen Grundstückserwerbs sein können.«

Normenkette:

ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2 § 7 Abs. 1 Nr. 1 § 10 Abs. 1 S. 1 ; BewG § 13 Abs. 2 ;

Gründe: