I.
Die Kläger, A und der Beklagte zu 1) sind die gemeinsamen Kinder des am ....1992 verstorbenen B (nachfolgend: Erblasser) und der C.
Der Erblasser setzte den Beklagten zu 1) durch notarielles Testament vom 25.10. 1989 zu seinem Alleinerben ein.
Der Beklagte zu 2) wurde durch Beschluss des Amtsgerichts O4 - Nachlassgericht - vom 28.10.1992 zum Nachlassverwalter bestellt.
Die Kläger - der Kläger zu 1) aus dem Recht der C und der A - nehmen den Beklagten zu 1) wegen Pflichtteilsergänzung auf Duldung der Zwangsvollstreckung in diesem vom Erblasser geschenkten Grundbesitz und den Beklagten zu 2) auf Zahlung der Pflichtteile in Anspruch.
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