OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 29.09.2006 (20 W 293/04)
Die Beteiligten A und C sind die Töchter der Erblasserin, der Beteiligte E ist ihr Enkelsohn. Gemeinsam mit ihrem vorverstorbenen Ehemann Y errichtete die Erblasserin im Jahre 1984 ein gemeinschaftliches notarielles [...]