FG Hamburg - Urteil vom 01.10.2009
6 K 45/07
Normen:
AO § 39 Abs. 2 Nr. 2; EStG § 8 Abs. 1; EStG § 11 Abs. 1 Satz 1; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7; BGB § 2032 Abs. 1; BGB § 2040 Abs. 1;
Fundstellen:
EFG 2010, 425

Zufluss von gestundeten Zinsen bei Erbengemeinschaft

FG Hamburg, Urteil vom 01.10.2009 - Aktenzeichen 6 K 45/07

DRsp Nr. 2010/1203

Zufluss von gestundeten Zinsen bei Erbengemeinschaft

Ein Wirtschaftsgut, das in die Verfügungsmacht einer (nicht gewerblich tätigen) Erbengemeinschaft gelangt, fließt nach der sog. Bruchteilsbetrachtung gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO den einzelnen Miterben i. S. d. § 11 Abs. 1 EStG in dem Zeitpunkt unmittelbar anteilig zu, in dem die Verfügungsmacht der Erbengemeinschaft begründet wird.

Normenkette:

AO § 39 Abs. 2 Nr. 2; EStG § 8 Abs. 1; EStG § 11 Abs. 1 Satz 1; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7; BGB § 2032 Abs. 1; BGB § 2040 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob der Klägerin im Streitjahr 2003 Zinsen aus einem nicht ausgezahlten Pflichtteilsanspruch zugeflossen sind.

Die Kläger sind Ehegatten und werden zur Einkommensteuer zusammenveranlagt.